Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, einen älteren – auch pflegebedürftigen – Menschen vorübergehend für bis zu 28 Tage bei uns aufzunehmen und zu betreuen.
Alle unter Kurzzeitpflege (verlinken) genannten Anlässe lassen ebenfalls eine Verhinderungspflege zu.

Bedingungen für Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann man allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn die Einstufung in ein Pflegegrad seit sechs Monaten besteht und entsprechende Leistungen in Anspruch genommen worden sind.

Finanziert wird die Verhinderungspflege durch einen Eigenanteil und die Pflegekasse.

Informationen über

Aufnahmemodalitäten und Finanzierung (Kosten und Kostenerstattung durch Anteil Pflegekasse, Kommune und Eigenanteil)
erhalten Sie bei:

unserem Sozialdienst (Frau Ruffert 0241/60839-215/214)
unserer Verwaltung (Herr Warnke 0241/60839-212)