Vollstationäre Pflege

Ist die häusliche Pflege für einen alten pflegebedürftigen Menschen grundsätzlich nicht möglich, benötigt er eine unbefristete Wohnmöglichkeit zur vollständigen Pflege, Versorgung und Betreuung.

Wie viel Hilfe ist nötig

Der Grad Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Hierbei handelt es sich um einen schwächer oder stärker ausgeprägten Hilfebedarf bei einzelnen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Dabei übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung in einem Pflegeheim.

Informationen über

Aufnahmemodalitäten und Finanzierung (Kosten und Kostenerstattung durch Anteil Pflegekasse, Kommune und Eigenanteil)
erhalten Sie bei:

unserem Sozialdienst (Frau Ruffert 0241/60839-215/214)
unserer Verwaltung (Herr Warnke 0241/60839-212)